Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einkaufsbedingungen
Allgemeines
Für die Ausführung unserer Bestellungen und eventueller Bestellnachträge gelten die folgenden Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
In Angeboten, Bestätigungen oder sonstigen Erklärungen des Lieferanten festgelegte Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen sind für uns auch ohne unseren Widerspruch trotz einer etwaigen Erklärung des Lieferanten, fremde Bedingungen nur durch seine Zustimmung anerkennen zu wollen, unverbindlich, soweit sie nicht von uns schriftlich anerkannt wurden.
Ergänzende oder nachträgliche Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
Lieferzeit
Liefertermine und -fristen sind fest einzuhalten. Bei Terminüberschreitungen sind wir berechtigt, für jede volle Woche der Überschreitung eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,5 Prozent bis maximal 5 Prozent des Auftragswertes zu fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Der Lieferant hat etwaiges Verschulden seiner Unterlieferanten zu vertreten. Im Falle von Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Ereignissen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und ähnliches, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, oder die Lieferung oder Leistung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, ohne dass der Lieferant daraus Ansprüche herleiten kann.
Preise und Zahlung
Die in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise sind verbindlich. Eine Bestätigung oder Abrechnung höherer Preise wird von uns nur nach schriftlicher Zustimmung anerkannt. Anzahlungen werden nur nach Vorlage von Bankbürgschaften geleistet.
Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie gelten frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung.
Wir zahlen nach der bei uns festgestellten Menge wahlweise entweder innerhalb von 2 Wochen nach Waren- und Rechnungseingang abzüglich 2 Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
Versand
Für den Versand ist, sofern nicht von uns „Frei Haus“ bestellt wurde, die für uns günstigste Versandmöglichkeit zu wählen.
Bei reinen Warenlieferungen geht die Gefahr erst auf uns über, wenn der Empfang quittiert ist.
Die Annahme der Ware erfolgt stets unter dem Vorbehalt der späteren Nachprüfung wie Stückzahl und Qualität.
Gewährleistung und Mängelhaftung
Der Lieferant ist verpflichtet, die von uns bestellten Lieferungen und Leistungen nach dem neuesten Stand der Technik zu erbringen. Die gelieferten Waren müssen fabrikneu sein. Für die Lieferung gebrauchter Waren gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist, innerhalb derer wir die Mängelrüge vorzubringen haben, beträgt in jedem Fall 1 Monat nach Bekanntwerden des Mangels. Wir sind neben den gesetzlichen Ansprüchen, wobei der Lieferant ein Verschulden seiner Unterlieferanten zu vertreten hat, berechtigt, die Mängel ohne Ankündigung selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen, falls es wegen der Eilbedürftigkeit von uns für erforderlich gehalten wird. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Der Lieferant leistet Gewähr für verborgene Mängel für die Dauer von 1 Jahr nach Inbetriebnahme oder Verwendung der gelieferten Sache.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haftet der Lieferant im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Die Kosten einer etwaigen Demontage und Montage sowie die Frachtkosten sind vom Lieferanten zu tragen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Lieferanten ist die in unserer Bestellung angegebene Versandanschrift, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wesel, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen werden Inhalt jedes Vertrages, der eine Lieferung oder Leistung unsererseits umfasst. Abweichende Bedingungen, auch solche des Käufers, sowie mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen gilt insoweit nicht als Zustimmung.
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preises, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend.
Der Lieferumfang richtet sich allein nach unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Bezugnahme auf DIN-Vorschriften ist Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften.
Preise
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich der Verpackung.
Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, werden sich die Vertragspartner über eine Anpassung verständigen.
Lieferung
Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Entsprechendes gilt für Liefertermine.
Lieferung vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls gilt der Tag der Absendung.
Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskampf und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung.
Ereignisse der vorstehenden Art berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferfristen angemessen zu verlängern und dadurch bedingte Mehrkosten dem Besteller in Rechnung zu stellen. Ersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht wegen Verzögerung der Lieferung stehen dem Besteller nicht zu.
Versand und Gefahrübergang
Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen, allenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
Die Gefahr des Untergangs geht auf den Besteller über, wenn die Ware an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer übergeben ist. Spätestens jedoch geht die Gefahr auf den Kunden mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers über.
Soweit nach unserem Ermessen erforderlich, verpacken wir die Ware auf Kosten des Bestellers in handelsüblicher Weise.
Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anderweitig bestimmt, sind unsere Rechnungen wahlweise entweder innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn ihm unbestritten oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche zustehen.
Wechselzahlungen werden nur von uns nach vorheriger Vereinbarung vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten und zahlungshalber angenommen.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Tatsachen bekannt, die begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers hergeben, so werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen.
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware (beigestelltes Material) geschehen für uns, ohne uns zu verpflichten.
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltswaren mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt an uns ab.
Gewährleistung
Wir leisten Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
Bei Mängelrügen ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. In dringenden Fällen der Gefahr und der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Bestellers haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Lieferungen sind auf unser Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Kommt der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nach, so verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.
Bei Schadensersatzansprüchen aus Vertragsansprüchen gemäß Verschulden bei Vertragsschluss und positiver Vertragsverletzung ersetzen wir nur den unmittelbaren Schaden.
Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nicht. Ebenfalls nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt leichte Fahrlässigkeit in Bezug auf die Vorschriften von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) aus dem Vertragsverhältnis vor.
Ansprüche, die sich aufgrund der Produkthaftung aus den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zwingend auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden und Privatschäden erstrecken, werden vom vorgenannten Haftungsausschluss nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, die sich aus Verträgen mit uns ergeben, ist der Sitz der Gesellschaft.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wesel, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess, soweit nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.